
Auszug der Satzung
Satzung der wirWerk gemeinnützige GmbH
Präambel
Die wirWerk gGmbH ist in Gedenken an Lennon Maki gegründet, der am 10. Juli 2010 bei einem Unfall mit einem Traktor ums Leben kam. Die Hinterbliebenen mussten erfahren, wie schnell sich das Leben eines jeden verändern kann, und wie wichtig es ist, trotzdem nach vorne zu schauen.
Der Familie ist es deshalb eine Herzensangelegenheit, in Lennon Maki's Namen einen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Die Kernthemen der wirWerk gGmbH gründen auf den Leidenschaften und Kernkompetenzen der Hinterbliebenen: erneuerbare Energien und soziale und kulturelle Integration. Menschen, die einen schwierigen Start hatten oder deren Leben durch andere Ereignisse aus der Bahn geworfen wurde, sollen durch die Arbeit der wirWerk gGmbH wieder Halt finden und Perspektiven entwickeln. Zusätzlich leistet die wirWerk gGmbH einen positiven Beitrag im globalen Umweltschutz durch Wissenstransfer im Bereich erneuerbare Energien.
§ 1 Firma und Sitz
- Die Gesellschaft trägt den Namen »wirWerk gemeinnützige GmbH«.
- Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Aying.
§ 2 Zweck der Gesellschaft
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung.
- Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
a) von Bildung und Erziehung, insbesondere Menschen eine Perspektive für ihre Zukunft zu geben, indem ihre innere Stärke und Kraft geweckt wird, und im Bereich erneuerbare Energien fortzubilden;
b) von Wissenschaft und Forschung, soweit sie mit den Themen erneuerbare Energien und Integration in Beziehung stehen;
c) von Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Bereich von Bildung und Erziehung;
d) hilfsbedürftiger Menschen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung;
e) von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, insbesondere in Bezug auf die Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen;
f) von Entwicklungshilfe in benachteiligten Regionen;
g) von Umweltschutz;
h) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) Förderung von Projekten, welche die Resilienz von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen entwickeln und unterstützen;
b) Förderung von Projekten, in denen vor allem junge Menschen die Gelegenheit bekommen, sich im Bereich erneuerbare Energien fortzubilden, um mit diesem Wissen und diesen Fähigkeiten eine Perspektive in einer zukunftsträchtigen Branche zu haben;
c) Förderung von Technologien und Konzepten zum nachhaltigen Schutz natürlicher Lebensräume, auch durch Vergabe von Darlehen;
d) Betrieb einer Werkstatt und [von Seminarräumen für/Veranstaltung von] Schulungen, Fortbildungen, Informationsveranstaltungen;
e) Förderung von wissenschaftlichen Projekten in Forschung und Lehre insbesondere Technologien zur Verbesserung des Umweltschutzes durch Entwicklung alternativer Energien, z.B. durch Vergabe von Forschungsaufträgen, Förderpreisen und/oder Stipendien. Die Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben und ihre Vergabe erfolgt nach von der Gesellschaft festgelegten Richtlinien;
f) Förderung von wissenschaftlichen Projekten in Forschung und Lehre im Bereich der Wirtschaftswissenschaften insbesondere soziales und ökologisches Management und Entrepreneurship, z.B. durch Organisation und Halten von Workshops und Seminaren sowie Vergabe von Förderpreisen;
g) Förderung der Berufsbildung sowie der beruflichen Fort- und Weiterbildung insbesondere im Bereich soziales und ökologisches Management und Entrepreneurship, z.B. durch Organisation und Halten von Workshops und Seminaren sowie Vergabe von Förderpreisen;
h) die Gewährung von Einzelfallhilfen für hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, auch durch Vergabe von Darlehen;
i) Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Jugendhilfe und Jugendfürsorge insbesondere durch Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Umfeldes einschließlich der Vergabe von Stipendien an junge Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Ziel der Schaffung gelingender Integration;
j) die Organisation und Durchführung von Mentorenprogrammen zur Begleitung und Unterstützung vor allem junger Menschen mit Migrationshintergrund bei der Integration, insbesondere am Beginn des Berufslebens;
k) Förderung und Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen, die in der Entwicklungshilfe tätig sind,
l) die Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und der Schaffung einer Gemeinschaft mit einer gemeinsamen kulturellen Basis und Identifikation dienen;
m) die Unterstützung und Initiierung des Austauschs zwischen Menschen mit unterschiedlichem kulturellen und sozialen Hintergrund, zum Beispiel durch die Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen oder Ausstellungen;
n) die Mittelweitergabe an Initiativen und Einrichtungen in Deutschland, die sich um die Integration von Menschen bemühen, die aus den verschiedensten Gründen von unserer Gesellschaft ausgeschlossen sind, soweit es sich um gemeinnützige Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt;
o) die Verleihung von Preisen für besondere Verdienste von Personen oder Einrichtungen, die sich für ein tolerantes Zusammenleben eingesetzt haben; das Angebot über die Vergabe der Stipendien sowie die Vergaberichtlinien werden in geeigneter Form veröffentlicht;
p) die Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die die Bereitschaft der Gesellschaft zur Integration stärken sollen, wie beispielsweise die Herstellung von Broschüren, Plakaten, Internetplattformen, Datenbanken oder die Durchführung von Kampagnen.